Grundsätzlich ist der SC Borchen verpflichtet, auch in Coronazeiten weiterhin Mitgliedsbeiträge zu erheben, zumal Verbandsabgaben, Versicherungsprämien etc. weitergezahlt werden müssen.
Vor dem Hintergrund der erheblichen Einschränkung unseres derzeitigen Sportangebotes hat jedoch das Präsidium in seiner Sitzung am 15.03.2021 beschlossen, ein Zeichen zu setzen und den Einzug der Mitgliedsbeiträge, der in der Regel zum 01.04. eines jeden Jahres erfolgt, in 2021 einmalig auf den 15.08. zu verschieben.
Dabei hat uns die Hoffnung geleitet, dass wir dann unseren Mitgliedern unser sportliches Angebot wieder uneingeschränkt zur Verfügung stellen können.
Christian Waltemate
– 1. Vorsitzender SC Borchen –